Verhinderungspflege

Die Pflege von Menschen ist oft sehr anstrengend und zehrt auch an den eigenen Kräften. Deshalb ist es für pflegende Angehörige besonders wichtig, von Zeit zu Zeit Urlaub zu machen oder einfach einmal in Ruhe zu entspannen um sich von den Anstrengungen der täglichen Pflege zu erholen.

Ebenso können Krankheit oder sonstige Gründe dazu führen, dass die betreuende Person die Pflege vorübergehend nicht ausüben kann.

In diesen Fällen unterstützt Sie die Pflegekasse. Sie übernimmt, unter der Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat, die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen bis zu einem Betrag von maximal 1.470 Euro pro Jahr.

Anstelle der Ersatzpflege im häuslichen Bereich kann für die Pflege auch eine stationäre Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Die Pflegekasse unterstützt Sie auch dabei. Sie übernimmt für die Verhinderungspflege die pflegebedingten Kosten bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1.470 Euro.

Für nähere Informationen zur Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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